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LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2005 - L 8 AL 20/05 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.11.2005 - L 8 AL 20/05 (https://dejure.org/2005,98827)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. November 2005 - L 8 AL 20/05 (https://dejure.org/2005,98827)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 08.06.2005 - S 3 AL 163/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2005 - L 8 AL 20/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2005 - L 8 AL 20/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2005 - L 8 AL 20/05
Ein Arbeitsloser, der zutreffende Angaben gemacht hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Bewilligungsbescheide auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen; vielmehr kann er davon ausgehen, dass eine Fachbehörde nach den für die Leistung erheblichen Tatsachen fragt und seine wahrheitsgemäßen Angaben zutreffend umsetzt (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45). - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AL 169/04
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2005 - L 8 AL 20/05
Der Senat kommt zu diesem Ergebnis unter Berücksichtigung seiner ständigen Spruchpraxis, nach der an den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei durch die Behörde verursachten Überzahlungen hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl Beschluss des Senats vom 28. April 2005 - L 8 AL 169/04 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2005 - L 8 B 47/05 Subjektiv schlechthin unentschuldbar ist ein Verhalten, wenn schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden, wenn nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (vgl BSGE 42, Seite 184; ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 10. November 2005 - L 8 AL 20/05 -).